Die Liste stimmt meistens. Bis jemand nachfragt.
In vielen Betrieben ist das Gefahrstoffverzeichnis eine Excel-Datei. Angelegt hat sie jemand, der heute andere Aufgaben hat. Neue Produkte kommen dazu, alte bleiben stehen. Die Datenblätter liegen in einem Ordner, manche auf Papier, manche als PDF im Posteingang.
Das fällt im Alltag nicht auf. Es fällt auf, wenn die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz das Verzeichnis sehen will. Dann zählt, ob jeder Stoff drinsteht, ob die Einstufung zum aktuellen Datenblatt passt und ob die Arbeitsbereiche stimmen.
Typische Lücken, die wir sehen:
- Datenblätter, die zehn Jahre alt sind oder noch die alten orangefarbenen Gefahrensymbole zeigen.
- H-Sätze, die von Hand abgetippt wurden und nicht mehr zum neuen Datenblatt passen.
- Ein Produkt steht doppelt in der Liste, einmal mit Handelsnamen, einmal mit Kurzbezeichnung.
- Kein Mensch weiß, wer zuletzt etwas geändert hat und warum.
In drei Schritten zum aktuellen Verzeichnis
Datenblatt hochladen.
Ziehen Sie das PDF in das Kataster, auch gescannte Blätter gehen.
Angaben prüfen.
Das Kataster liest Produktname, Hersteller, H-Sätze, Gefahrenpiktogramme, Signalwort und Datum aus. Jede Angabe ist mit ihrer Fundstelle im Datenblatt verknüpft. Was nicht eindeutig lesbar ist, markiert das Kataster zur Prüfung, statt zu raten.
Bereich und Menge eintragen, freigeben.
Sie ordnen den Stoff einem Arbeitsbereich oder Lagerort zu und tragen die Menge ein. Bis zu Ihrer Freigabe ist der Eintrag als unbestätigt markiert. Die Änderung ist protokolliert.
Was nach der ersten Stunde im Kataster steht
Alle Funktionen ansehen
- Ein Gefahrstoffverzeichnis nach GefStoffV § 6 Abs. 12.
- Mit Bezeichnung, Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Menge, Arbeitsbereich und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Das sind die Pflichtangaben. Dazu H-Sätze, Signalwort und Piktogramme.
- Einen Überblick über veraltete Datenblätter.
- Das Kataster zeigt, welches Datenblatt wie alt ist, und markiert die veralteten rot.
- Betriebsanweisungen als Entwurf.
- Aus dem Datenblatt entsteht ein Entwurf der Betriebsanweisung nach TRGS 555 mit Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung. Sie prüfen ihn, geben ihn frei und hängen ihn sofort aus.
- Ein lückenloses Änderungsprotokoll.
- Wer hat wann welchen Stoff angelegt, geändert oder entfernt. Nichts wird ohne Bestätigung gelöscht.
- Den Weg zurück.
- Sie exportieren das Verzeichnis jederzeit als Excel-Datei oder PDF.
Gebaut für Betriebe, die keine eigene Umweltabteilung haben
Kleine und mittlere Betriebe.
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Mehr für BetriebeFachkräfte für Arbeitssicherheit.
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Was das Kataster nicht ist: keine Komplettsoftware für den gesamten Arbeitsschutz. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Prüffristen für Arbeitsmittel gehören nicht dazu. Das Kataster macht eine Sache: das Gefahrstoffverzeichnis und alles, was direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt folgt.
Ab 39 € im Monat. Monatlich kündbar.
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Häufige Fragen
Alle FragenErsetzt das Kataster meine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Das Kataster führt das Verzeichnis und bereitet Entwürfe vor. Die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihnen und Ihrer Fachkraft.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Sie exportieren alles als Excel und PDF. Danach löschen wir Ihre Daten. [Robin ergänzt: Frist, z. B. 30 Tage nach Vertragsende]
Wie läuft die Demo ab?
Sie tragen Ihre E-Mail-Adresse ein und bekommen einen sechsstelligen Code. Mit dem Code öffnet sich die Demo für eine Stunde. Sie arbeitet mit Beispiel-Datenblättern und speichert nichts.
Muss ich etwas installieren?
Nein. Das Kataster läuft im Browser, am Rechner, Tablet und Handy.
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